Reglement

1. Organisation

 

Die Abteilung Breitenfussball des FVNWS ist für die Durchführung des Turniers verantwortlich und übernimmt gleichzeitig dessen Leitung.

 

2. Spielregeln

 

Es wird nach den offiziellen Spielregeln gespielt, Abweichungen sind im folgenden Reglement aufgeführt.

 

Eine Mannschaft besteht aus höchstens 18 Spielern (Kategorie C), 14 Spielern (Kategorie D und Juniorinnen), 11 Spielern (Kategorie E) und 8 Spielern (Kategorie F und G). Bei allen Kategorien können unbegrenzt Spieler bei Spielunterbruch ausgewechselt werden.

 

Die Spieldauer beträgt:

  • Kategorie C und Juniorinnen B/C 1 x 20 Minuten (ohne Seitenwechsel)
  • Kategorie D und E 1 x 15 Minuten (ohne Seitenwechsel)
  • Kategorie F und G 1 x 10 Minuten (ohne Seitenwechsel)

 

Für die Rangordung innerhalb einer Gruppe entscheidet:

1. die höhere Punktzahl

2. die bessere Tordifferenz aller Gruppenspiele

3. die höhere Anzahl der erzielten Tore

4. das Resultat der direkten Begegnung

5. ein Penaltyschiessen (gemäss WR)

 

Endet ein Finalrundenspiel nach regulärer Spielzeit unentschieden, kommt es zum Penaltyschiessen. Zur Ausführung eines Penaltyschiessens sind alle Spieler zugelassen, die auf der Mannschaftsliste aufgeführt sind. Zur ersten Phase treten je 3 Spieler an. Dann falls nötig, abwechselnd bis zur Entscheidung.

 

Bei Verstoss gegen die Spielregeln tritt an Stelle der Verwarnung die Zeitstrafe. Die Dauer der Zeitstrafe beträgt 3 Minuten. Eine zweite Zeitstrafe im gleichen Spiel wird mit Ausschluss bestraft.

Spieler, die durch den Schiedsrichter des Feldes verwiesen werden, sind vom Turnier ausgeschlossen.

Die im Spielplan erstgenannte Mannschaft ist Platzclub, hat das Recht in Ihren Farben zu spielen, hat Anstoss und stellt den Ball.

 

In der Kategorie F und G gilt der Torabstoss wie in der Kategorie E vom Penaltypunkt aus, mittels Auskick oder Abwurf mit der Hand. Der abgestossene oder ausgeworfene Ball muss in der eigenen Spielhälfte den Boden oder einen Spieler berühren. Wird der Ball direkt über die Mittellinie gespielt, wird das Spiel mittels Freistoss indirekt von der Mittellinie aus gegen die fehlbare Mannschaft fortgesetzt (gilt auch für den Drop-Kick).

 

Die erstgenannte Mannschaft stellt einen geeigneten Matchball zur Verfügung.

 

3. Spielberechtigung

 

Spielberechtigt sind folgende Spieler:

  • Spieler, die einen gültigen Spielerpass vorweisen können. (Junioren F und G brauchen keinen Spielerpass)
  • Spieler, die sich mit der Kopie eines rechtsgültig unterzeichneten Übertrittsgesuchs oder einem Neuan-meldeformular ausweisen können. Diese Spieler haben auf der Spielerliste zu unterschreiben.
  • Spieler, die einen gültigen Spielerpass für den betreffenden Verein haben, diesen aber nicht vorweisen können. Diese Spieler müssen auf der Spielerkarte unterschreiben.
  • Ein Spieler (auch ein Ersatzspieler) ist nur für diejenige Mannschaft spielberechtigt, für die er auf der ersten Mannschaftsliste aufgeführt ist. Demzufolge darf ein Spieler (inkl. Torhüter) nur für eine Mannschaft gemeldet und eingesetzt werden. Bei Nichtbeachten wird das betreffende Spiel mit 0:3 forfait gewertet und der Verein mit CHF 50.- gebüsst.

 

4. Schiedsrichter

 

Die Spiele der Kategorie C werden von offiziellen Schiedsrichtern geleitet.

In den Kategorien D und E werden KIFU-Schiedsrichter von den Vereinen bei der Mannschaftsanmeldung gemeldet und durch den FVNWS aufgeboten.

In der Kategorie F und G wird ohne Schiedsrichter gespielt. Für den geordneten Ablauf des Spieles, wird der FVNWS Spielleiter einsetzen.

 

Unentschuldigtes Fernbleiben:

 

KIFU-Schiedsrichter, welche vom Verein gemeldet wurden, erhalten vom FVNWS ein seperates Aufgebot zugestellt. Falls ein KIFU-Schiedsrichter verhindert ist, muss er selbstständig um einen Ersatz besorgt sein und dies dem FVNWS frühzeitig mitteilen. Bei unentschuldigtem Fernbleiben, wird eine Busse von CHF 100 fällig.

 

5. Proteste

 

Während des Spiels:

Ein Protest kann nur vom Spielführer erhoben werden. Dieser meldet sich dem Schiedsrichter unmittelbar nach dem Vorfall, welcher zu dem beanstandeten Entscheid geführt hat, und vor Wiederaufnahme des Spiels mit den Worten „Ich protestiere“ anmelden(Art. 69 Abs. 1 WR).

 

Ausserhalb des Spiels:

Proteste ausserhalb des Spiels sind direkt bei der Jury einzureichen. Die Protestgebühr beträgt CHF 100.- und muss gleichzeitig mit der schriftlichen Protesteinreichung gegen Quittung bezahlt werden. Bei Gutheissen des Protests wird die Gebühr zurückerstattet, andernfalls verfällt sie.

 

5. Turniereinsatz

 

Der Turniereinsatz wurde den Vereinen in Rechnung gestellt.

 

6. Verspätetes Antreten/Rückzug einer Mannschaft

 

  • Die Mannschaften sind verpflichtet rechtzeitig auf dem Feld zu erscheinen, falls eine Mannschaft 1 Minute nach Anpfiff nicht auf dem Feld erscheint, verliert diese das Spiel mit 0:3 forfait.
  • Vereine, die eine gemeldete Mannschaft vom Datum des Meldeschlusses bis 14 Tage vor Turnierbeginn abmelden, bezahlen den doppelten Turniereinsatz.
  • Für Mannschaften, die später abgemeldet werden, oder ohne Abmeldung dem Turnier fern bleiben, bezahlt der Verein zusätzlich eine Ordnungsbusse von Fr. 200.--

 

7. Spielerqualifikationen Saison 2011 / 2012

 

Kategorie C 01.01.97 - 31.12.98          Kategorie D 01.01.99 - 31.12.00

Kategorie E 01.01.01 - 31.12.02          Kategorie F 01.01.03 - 31.12.04

Kategorie G 01.01.05 - 31.12.06

B/C Juniorinnen 01.01.95 - 31.12.98 und jünger.

 

In gemischten Mannschaften dürfen die Mädchen 1 Jahr älter sein.

 

8. Schlussbestimmungen

 

Die Turnierleitung behält sich vor, bei Bedarf weitere Vorschriften zu erlassen. Bei Unklarheiten entscheidet die Jury. Die Entscheide der Jury sind endgültig und nicht anfechtbar.